Ihre Akte verlässt Österreich nicht.
Die Verschwiegenheit nach § 9 RAO1 gilt nicht nur für Sie, sondern für alles, was Ihre Akte anfasst – auch für die KI. Deshalb rechnen die Modelle von LexTailor in einem Rechenzentrum in Österreich2 oder in Ihrem eigenen Serverraum3. Und deshalb sitzt die Regel nicht im Handbuch, sondern im Router.
Betrieb durch uns
- Modelle in einem Rechenzentrum in Österreich
- Keine Speicherung von Prompts und Antworten
- Kein Training mit Mandatsdaten
- Start in Tagen, Updates inklusive
Ihr Serverraum
- Docker Compose oder Kubernetes
- Lokale Modelle auf Ihrer Hardware
- Lizenzdatei statt Online-Prüfung
- Kein Paket verlässt die Kanzlei
Regel je Akte
- Öffentliches Recht aus dem RIS darf in die Cloud
- Mandatsdaten bleiben im Haus
- Die Regel der Akte entscheidet
Ablehnen statt umleiten.
Je Akte oder je Mandant legen Sie fest, welche Modelle rechnen dürfen. Passt kein Anbieter zur Regel, läuft keine KI4 – kein stilles Ausweichen in eine Cloud, die Sie nie freigegeben haben.
Zur Auswahl stehen 14 Anbieter5, jeder gekennzeichnet: in Österreich, im eigenen Haus, EU-souverän, EU-Region oder global. Globale Anbieter kommen nur ins Spiel, wenn Sie sie ausdrücklich freigeben.
Wer, wann, wo. Nicht: was.
Jeder KI-Aufruf im Aktenkontext steht im Protokoll6 – Rechenort, Modell, Regel, Dauer, Ergebnis. Auch jede Ablehnung.
Prompt und Antwort speichern wir bewusst nicht: Ein KI-Protokoll, das Mandatsdaten dupliziert, wäre selbst ein Datenschutzproblem. Für die Frage der Mandantin gibt es den Export als CSV.
Was Ihre Software können muss – und wie LexTailor es erfüllt.
Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in Österreich KI einsetzt, braucht mehr als einen Serverstandort. Hier ist die Liste, die wir uns selbst vorgelegt haben – mit Rechtsgrundlage.
| Anforderung | Grundlage | So erfüllt LexTailor sie |
|---|---|---|
| Verschwiegenheit über alles Anvertraute | § 9 RAO1 | Modelle in Österreich oder im Haus, Regel je Akte, Ablehnen statt Umleiten, kein Training mit Mandatsdaten. |
| Kein Datentransfer in Drittländer ohne Grundlage | Art. 44 ff DSGVO7 | Rechenort Österreich oder eigenes Haus; globale Anbieter nur nach ausdrücklicher Freigabe. |
| Auftragsverarbeitung mit Vertrag | Art. 28 DSGVO8 | Auftragsverarbeitungsvertrag, Liste der Unterauftragsverarbeiter, Löschung nach Vertragsende. Im eigenen Haus entfällt die Auftragsverarbeitung für die KI. |
| Sicherheit nach dem Stand der Technik | Art. 32 DSGVO9 | Verschlüsselung, Mandantentrennung bis in die Datenbank, hash-verketteter Prüfpfad10, Anmeldung über Microsoft Entra. |
| Keine Doppelvertretung | § 10 RAO11 | Kollisionsprüfung beim Tippen12, auch über gesperrte Akten, Freigabe nur mit Begründung. |
| Chinese Walls | § 9, § 10 RAO | Aktenschranke als Row Level Security13 – nicht in der Liste, nicht in der Suche, nicht im Export. |
| Handakten aufbewahren, vollständig und unverändert | § 12 RAO14 | Aktenhistorie nur anfügbar15, Skartierung nur durch Berufsträger16. |
| Geldwäscheprävention bei der Mandatsannahme | §§ 8a ff RAO17 | Early Access Identität, wirtschaftlich Berechtigte, Risikobewertung18, Nachweise an der Akte. |
| Elektronischer Rechtsverkehr | § 89c GOG19 | ERV-Postfach mit Zustellzeitpunkt und Fristvorschlag20, Einbringung qualifiziert signiert21. |
| Fristen richtig, nachvollziehbar, kontrolliert | § 22222, § 126 ZPO23 | Rechenweg je Zeile24, Vier-Augen als Datenbankregel25, nie automatisch scharf. |
| Keine erfundenen Fundstellen | Sorgfalt, Haftung | Jede Fundstelle gegen das RIS geprüft26, nicht Auflösbares sichtbar gestrichen. |
| KI-Kompetenz im Team | Art. 4 KI-VO27 | Belege, Konfidenzen und Prüfzustände sichtbar; KI-Protokoll je Akte; Einschulung im Rollout. |
| Einordnung nach der KI-Verordnung | Anhang III Nr. 8 KI-VO28 | Werkzeug der Kanzlei für die eigene Akte; der Berufsträger prüft und entscheidet. |
| Nachweis gegenüber Mandantin und Kammer | § 9 RAO, Art. 5 Abs. 2 DSGVO | KI-Protokoll und Aktenhistorie als Export; Vorlage für Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutz-Folgenabschätzung im Lieferumfang. |
Vereinfachte Übersicht, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetzestext und Standesrecht in der jeweils geltenden Fassung.
Bauer Bau KG ist in Akte 2026/0101 Gegnerin.
Ein Anwalt darf nicht beide Teile vertreten11. LexTailor prüft schon beim Tippen12 – auch in Akten, die die prüfende Person nicht sehen darf. Sonst wäre die Chinese Wall gleichzeitig ein blinder Fleck.
Zurück kommen nur Name, Rolle und Schwere. Kein Akteninhalt, kein Betrag, kein Mandant.
- Neue Akte
- Bauer Bau KG – Beratung Bauträgervertrag
- Treffer
- Bauer Bau KG
- Rolle dort
- Gegnerin
- Akte
- 2026/0101
Speichern gesperrt. Freigabe nur mit Berechtigung „Kollision freigeben“ und Begründung.
Beispiel, fiktiv.
„Akte nicht gefunden.“ Nicht: „Kein Zugriff.“
Für die Rechtspraktikantin existiert die eingeschränkte Akte nicht – nicht in der Liste, nicht in der Suche, nicht in den Fristen, nicht im Export13. Und auch die Suche nach ähnlichen Fällen zieht die Schranke mit29.
Das ist Row Level Security in der Datenbank, kein Filter in der Oberfläche. Ein Programmierfehler in einer neuen Ansicht kann diese Akte nicht versehentlich zeigen.
Hash-verkettet
Wer einen Eintrag ändert, bricht die Kette10 – und der Verifizierer zeigt, wo. Auch wir können das nicht unbemerkt.
Was es nicht zeigt
Interne Vermerke, Widersprüche, Entwürfe, Fristen, KI-Protokolle30 bleiben unsichtbar.
Wer zeichnet, ist klar
Final zeichnen nur Berufsträger31 mit zeichnender Rolle an der Akte – Rollen auf Wunsch aus Microsoft-Entra-Gruppen.
Die Antwort auf „Wo liegen meine Daten?“ in einem Satz.
„In Österreich – und hier ist das Protokoll.“ Wir gehen die Liste mit Ihrer IT und Ihrem Datenschutz in einer Stunde durch.
Fundstellen auf dieser Seite
Die hochgestellten Ziffern im Text verweisen hierher. Antippen zeigt die Fundstelle direkt an der Textstelle, alle Fundstellen der Website stehen gesammelt auf einer Seite.
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Fragen zu KI und Berufsgeheimnis.
- Darf eine Kanzlei in Österreich KI für Mandatsdaten einsetzen?
- Ja, wenn die Verschwiegenheit nach § 9 RAO gewahrt bleibt und die DSGVO eingehalten wird: Verarbeitung nur auf Weisung mit Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO), Sicherheit nach dem Stand der Technik (Art. 32), keine unzulässige Übermittlung in Drittländer (Art. 44 ff), kein Training fremder Modelle mit Mandatsdaten und eine nachvollziehbare Dokumentation. Die Entscheidung über das Ergebnis bleibt beim Berufsträger.
- Wo rechnet die KI von LexTailor?
- In einem Rechenzentrum in Österreich oder auf Hardware der Kanzlei. Je Akte oder Mandant legen Sie fest, was erlaubt ist. Passt kein Modell zur Regel, wird der Aufruf abgelehnt – nicht umgeleitet.
- Werden Mandatsdaten zum Training verwendet?
- Nein. Prompts und Antworten werden beim Modellbetrieb nicht gespeichert und nicht zum Training verwendet. Das KI-Protokoll der Akte speichert nur, wer wann mit welchem Modell und welcher Regel gerechnet hat – keine Inhalte.
- Ist LexTailor ein Hochrisiko-KI-System nach der KI-Verordnung?
- Anhang III Nr. 8 erfasst KI, die von Justizbehörden oder in deren Auftrag eingesetzt wird, nicht Werkzeuge, mit denen eine Kanzlei ihre eigene Akte auswertet. Nach Art. 4 sorgt die Kanzlei für KI-Kompetenz ihres Personals; sichtbare Belege, Prüfzustände und das KI-Protokoll unterstützen das.
- Kann LexTailor ganz ohne Cloud betrieben werden?
- Ja. Dieselbe Software läuft im eigenen Rechenzentrum mit lokalen Modellen, die Lizenz lässt sich auch ohne Internetverbindung per Datei einspielen. Nur die RIS-Aktualisierung braucht – auf Wunsch über einen eigenen, regelbaren Weg – Zugang zu öffentlichen Rechtsdaten.